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Funktionsheizen und Belegreifheizen – der Unterschied

Fußbodenheizung Batuhan Özbek, Bauingenieur (B.Sc.)

Zwei Vorgänge, die regelmäßig verwechselt werden — mit Folgen, die erst nach der Belagsverlegung sichtbar werden. Das eine prüft die Anlage, das andere trocknet den Estrich. Keines ersetzt das andere.

Zwei verschiedene Zwecke

Das Funktionsheizen weist nach, dass die beheizte Fußbodenkonstruktion funktionsfähig ist. Das in DIN EN 1264-4 beschriebene Aufheizen ist ausdrücklich nur eine Funktionsprüfung des Heizungssystems.

Das Belegreifheizen verfolgt ein anderes Ziel: Es bringt den Estrich auf einen Feuchtegehalt, bei dem er belegt werden darf. Es ersetzt keinesfalls das Funktionsheizen — und das Funktionsheizen ersetzt keinesfalls das Belegreifheizen.

Beide Vorgänge werden getrennt geführt und getrennt protokolliert. Ein Aufheizprotokoll, das nur den Funktionsnachweis dokumentiert, belegt die Belegreife des Estrichs nicht.

Voraussetzungen und Dauer

Das Belegreifheizen soll in der Regel direkt im Anschluss an das Funktionsheizen durchgeführt werden. Die Heizung soll dabei nicht abgeschaltet und die Vorlauftemperatur nicht abgesenkt werden.

Der Zementestrich ist zu diesem Zeitpunkt in der Regel mindestens 28 Tage alt, der Calciumsulfatestrich mindestens 14 Tage. Diese Tage sind zu den Tagen des Belegreifheizens hinzuzurechnen, wenn die Zeitdauer bis zur Belegreife abgeschätzt wird.

Für das Belegreifheizen selbst ist bei Estrichdicken bis 70 mm eine Zeitspanne von mindestens 14 Tagen einzuplanen. Bei Estrichdicken über 70 mm sind entsprechend längere Zeiträume anzusetzen.

Für den Terminplan bedeutet das in Summe: Bei einem 28 Tage alten Zementestrich und 14 Tagen Belegreifheizen liegen zwischen Estricheinbau und frühestmöglicher Belagsverlegung rund sechs Wochen — vorausgesetzt, das Bauklima stimmt.

Der Temperaturverlauf

Wird das Belegreifheizen nicht direkt im Anschluss an das Funktionsheizen begonnen, ist zunächst stufenweise aufzuheizen. Nachtabsenkung und Außentemperaturregelung sind dabei außer Betrieb zu nehmen.

TagSoll-Vorlauftemperatur
1. Tag25 °C
2. Tag35 °C
3. Tag45 °C bzw. maximale Auslegungs-Vorlauftemperatur
4. Tag und folgende55 °C bzw. maximale Auslegungs-Vorlauftemperatur

Auf dieser Temperatur wird gehalten, bis die Belegreife erreicht ist. Zwischendurch werden Folientests durchgeführt; wird dabei Feuchte festgestellt, wird weiter geheizt, wird keine festgestellt, folgt die CM-Messung.

Nach Feststellung der Belegreife wird stufenweise abgeheizt: 45 °C, dann 35 °C, dann 25 °C, anschließend Heizung auf Automatik. Auch hier ohne Nachtabsenkung.

Ist das Belegreifheizen aufgrund der Heizleistung des Wärmeerzeugers abschnittsweise durchzuführen, müssen alle Heizkreise innerhalb eines Estrichfeldes gleichzeitig beheizt werden. Ein teilweise beheiztes Feld erzeugt Zwangsspannungen.

Die Sieben-Tage-Regel

Vergehen zwischen dem letzten Abheiztag beziehungsweise der Feststellung der Estrichfeuchte und dem Verlegebeginn mehr als sieben Tage, ist vor Verlegebeginn mindestens zwei Tage nochmals bestimmungsgemäß beziehungsweise mit der maximalen Auslegungsvorlauftemperatur zu heizen. Anschließend ist eine neue Feuchtemessung durchzuführen.

Dieselbe Regel gilt sinngemäß, wenn der Estrich nach dem Aufheizen längere Zeit ohne Belag offen liegt: erneut aufheizen und die Belegreife über eine CM-Prüfung dokumentieren.

Aus der Ausführung

Zwischen Aufheizprotokoll und Verlegebeginn liegen im Bauablauf oft drei Wochen. Wir vergleichen deshalb das Datum auf dem Protokoll mit dem geplanten Verlegebeginn und heizen vor der Belagsverlegung erneut auf, wenn die sieben Tage überschritten sind.

Grenzwerte nach Oberbelag

OberbodenZementestrichCalciumsulfatestrich
textile und elastische Beläge1,8 %0,3 %
Parkett1,8 %0,3 %
Laminatboden1,8 %0,3 %
Keramische Fliesen, Natur- und Betonwerkstein2,0 %0,3 %

Maßgebend ist die CM-Messung.

Wer bestätigt was

Das Protokoll wird von den Beteiligten bestätigt, soweit sie beteiligt, beauftragt, überwachend oder ausführend tätig waren: Bauherr beziehungsweise Auftraggeber, Bauleitung oder Architekt, Heizungsbauer und Oberbodenleger. Getrennt bestätigt werden Belegreifheizen, Folientest und Feuchtemessung.

Zusätzlich dokumentiert das Protokoll, ob die Räume während des Belegreifheizens nach Vorschrift des Estrichherstellers belüftet wurden und ob die beheizte Fläche frei von Baumaterialien und Überstellungen war. Beides sind Punkte, an denen sich später entscheidet, ob ein Feuchtewert plausibel ist.

Häufige Fragen

Reicht das Aufheizen nach DIN EN 1264-4?

Nein. Das ist eine Funktionsprüfung des Heizungssystems und ersetzt kein fachgerechtes Belegreifheizen des Estrichs.

Wie lange dauert das Belegreifheizen?

Bei Estrichdicken bis 70 mm sind mindestens 14 Tage einzuplanen, bei größeren Dicken entsprechend länger. Hinzu kommt das Mindestalter des Estrichs von 28 Tagen bei Zement- bzw. 14 Tagen bei Calciumsulfatestrich.

Was ist, wenn nach dem Aufheizen wochenlang nicht verlegt wird?

Bei mehr als sieben Tagen zwischen Abheizen bzw. Feuchtemessung und Verlegebeginn ist mindestens zwei Tage erneut zu heizen und neu zu messen.

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