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Schüsselung: warum sich Estrichränder nach oben wölben

Schäden und Mängel Batuhan Özbek, Bauingenieur (B.Sc.)

Schüsselung ist keine Ausführungsschlamperei, sondern eine materialbedingte Folge der Art, wie ein schwimmender Estrich trocknet. Entscheidend ist deshalb weniger, ob sie auftritt, sondern wann sie bewertet wird und wie groß die bleibende Verformung ist.

Schadensbild

Bei schwimmenden Zementestrichen werden vor der Verlegung von Bodenbelägen zu große vertikale Verformungen im Bereich der Plattenecken, Plattenränder und Fugenbereiche nach oben beanstandet. Die Fläche wölbt sich an den Rändern auf, in der Mitte bleibt sie liegen — daher der Name.

Bemerkbar macht sich das beim Begehen als Kippeln, beim Abziehen mit der Latte als Hohlraum unter der Latte an den Rändern und später, wenn der Belag verlegt ist, als hörbares Klacken oder als Ablösung im Randbereich.

Technischer Hintergrund

Die Ursache liegt in einem Feuchtegefälle über den Estrichquerschnitt. Ein schwimmender Zementestrich kann im Wesentlichen nur nach oben austrocknen — nach unten schließt die Dämmschicht mit Abdeckung ab. Die obere Zone trocknet daher schneller als die untere.

Da mit der Austrocknung ein Schwinden verbunden ist, verkürzt sich die obere Zone stärker als die untere. Die Folge ist eine Aufwölbung an Plattenecken, Plattenrändern und Fugenbereichen.

Das Schwindmaß hängt von der Zementleimmenge und vom Wasserzementwert ab: Zementreichere Estriche schwinden stärker, ein höherer Wasserzementwert erhöht das Schwinden ebenfalls. Und auch hier gilt: Eine schnellere Austrocknung vergrößert das Schwinden.

Wann bewertet werden kann

Vertikale Verformungen sind materialbedingt nicht vermeidbar. Sie entstehen auch bei sorgfältiger Ausführung des Zementestrichs.

Mit zunehmender Austrocknung auch der unteren Zone gehen die Aufwölbungen bis auf eine bleibende Restverformung wieder zurück. Eine Bewertung, ob ein Zementestrich zu starke vertikale Verformungen aufweist, ist deshalb erst möglich, wenn er seine Belegreife erreicht hat.

Eine Beanstandung während der Trocknungsphase geht am Sachverhalt vorbei — zu diesem Zeitpunkt ist die Verformung noch im Rückgang begriffen.

Der Orientierungswert

Für die bleibende Restverformung nennt die Fachliteratur einen Wert, der sich in der Praxis als Maßstab durchgesetzt hat: Eine bleibende Schüsselung bis etwa 4 bis 6 mm ist materialbedingt auch bei sorgfältiger Ausführung nicht sicher vermeidbar und nicht zu beanstanden.

Das ist ein Orientierungswert aus der Sachverständigenliteratur, keine normative Anforderung. Er hilft bei der Einordnung, ersetzt aber nicht die Bewertung des Einzelfalls unter Berücksichtigung des vorgesehenen Oberbelags und der Nutzung.

Einordnung der Quelle

Der Wert von 4 bis 6 mm stammt aus einem Fachbeitrag in Der Bausachverständige (2015). Er ist eine Erfahrungs- und Bewertungsgröße von Sachverständigen, keine Anforderung aus DIN 18560.

Vermeidung

Wirksam ist alles, was das Feuchtegefälle im Querschnitt flach hält — also gleichmäßige, nicht überhastete Trocknung. Konkret: geschlossener Baukörper, keine Zugluft, Innentemperaturen im zulässigen Band, keine schnellen Temperaturwechsel.

In der kalten Jahreszeit ist die Obergrenze dabei ebenso wichtig wie die Untergrenze: Überschreitung der zulässigen Innentemperaturen, schnelle Temperaturwechsel und unterschiedliche Temperaturen in Räumen und Geschossen bewirken eine zu schnelle Austrocknung der oberen Zone — und damit verstärkte Verformungen an Rändern und Ecken.

Mörteltechnologisch hilft, den Zementgehalt nicht höher zu wählen als nötig. Für schwimmende Zementestriche werden deshalb die Festigkeitsklassen CT-F4 und CT-F5 empfohlen.

Bewegungsfugen mit ummantelten Dübeln sichern gegen Höhenversatz, verhindern aber keine Schüsselung. Das ist eine verbreitete Fehlannahme.

Umgang mit vorhandener Schüsselung

Liegt die bleibende Verformung nach Erreichen der Belegreife in einem Bereich, der für den vorgesehenen Belag nicht hinnehmbar ist, kommt in erster Linie eine Ausgleichsspachtelung in Betracht. Deren Aufwand hängt von der Größe der Verformung und der Fläche ab.

Bei starker Aufwölbung mit Hohllage unter dem Estrichrand ist zusätzlich zu prüfen, ob der Randbereich noch ausreichend aufliegt und tragfähig ist. Diese Prüfung setzt eine Untersuchung des Einzelfalls voraus.

Damit es im Projekt gar nicht erst so weit kommt: Wie wir Untergrund, Aufbau und Schnittstellen vorab klären, steht auf der Leistungsseite Estricharbeiten. Für eine erste Abstimmung helfen Projektort, Fläche und Ausführungszeitraum.

Häufige Fragen

Ab wann kann man Schüsselung überhaupt beurteilen?

Erst nach Erreichen der Belegreife. Vorher ist die Verformung noch im Rückgang, eine Messung zu diesem Zeitpunkt bildet nicht den Endzustand ab.

Verhindern Dübel in der Bewegungsfuge die Schüsselung?

Nein. Sie sichern gegen Höhenversatz an der Fuge, verhindern aber keine Verformungen.

Tritt Schüsselung auch bei Calciumsulfatestrich auf?

Deutlich seltener. Das beschriebene Schadensbild wird in der Fachliteratur den schwimmenden Zementestrichen zugeordnet.

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