Estrich in der kalten Jahreszeit
Mineralische Estriche sind in der kalten Jahreszeit erheblichen Gefahren ausgesetzt. Die Maßnahmen dagegen liegen fast alle außerhalb der Estrichfläche selbst: Temperatur, Beheizung und der Schutz der frischen Fläche werden über die gesamte Einbau- und Trocknungszeit eingestellt.
Die Untergrenze
Bei unbeheizten Bauten ist eine Estrichverlegung bei Temperaturen unter +5 °C nicht möglich. Dieselbe Festlegung gilt für die Mörteltemperatur. Gefrorene Gesteinskörnungen dürfen zur Estrichherstellung nicht verwendet werden.
Zemente reagieren bei niedrigen Temperaturen langsamer. Bei solchen Temperaturen hergestellte Zementestriche dürfen deshalb erst später begangen und belastet werden als üblich.
Calciumsulfatgebundene Estriche, die bei niedrigen Temperaturen längere Zeit hoher Luftfeuchte ausgesetzt sind, können zum Quellen neigen. Zusätzlich verzögert sich durch die langsamere Austrocknung die Festigkeitsentwicklung. Bei beiden Estricharten ist mit Störungen der Oberflächenfestigkeit zu rechnen.
Die Obergrenze — und warum sie oft übersehen wird
Weniger bekannt ist, dass es auch eine Obergrenze gibt. Die Innentemperaturen sind während der Estrichverlegung und bis zur Verlegung des Oberbelags so zu regulieren, dass +5 °C nicht unterschritten und bei Zementestrichen zusätzlich +15 °C, bei Calciumsulfatestrichen +20 °C nicht überschritten werden.
In der Folgezeit darf die Innentemperatur besonders bei Zementestrichen nur in kleinen Stufen vorsichtig erhöht werden.
Werden diese Temperaturen überschritten oder wechseln sie schnell, trocknet die obere Zone des Estrichs zu schnell aus. Bei Zementestrichen führt das zu verstärkten Verformungen an Rändern und Ecken — dem sogenannten Schüsseln. Zu schneller Wasserentzug mindert außerdem die Festigkeit und führt zum Absanden beziehungsweise Wundlaufen der Oberfläche. Die Rissgefahr steigt, auch bei calciumsulfatgebundenen Estrichen.
Beheizung während der Bauphase
Bei Beheizung mit Elektro- oder Gasheizgeräten ist Vorsicht geboten. Neben großen Temperaturunterschieden kann Zugluft entstehen. Gasheizgeräte tragen zusätzlich erhebliche Mengen Wasser in den Baukörper ein — sie heizen also und befeuchten gleichzeitig.
Auch beim regulären Estricheinbau gilt: Der Baukörper muss geschlossen sein. Außenwandöffnungen sind durch geeignete Maßnahmen zu schließen und nach dem Einbau mindestens sieben Tage geschlossen zu halten. Nach drei Tagen kann in der Regel mit einer zugluftfreien Stoßlüftung begonnen werden.
Vorlauftemperatur der Flächenheizung
Bei Zementestrichen darf die Vorlauftemperatur der Fußbodenheizung während der Estrichverlegung und bis zum Beginn der Aufheizphase +15 °C nicht überschreiten. Bei calciumsulfatgebundenen Estrichen darf sie beim Einbau bis 25 °C betragen; bei entsprechender Herstellervorschrift auch höher.
Außerhalb der kalten Jahreszeit gilt für Zementestriche eine Grenze von 20 °C, die bis zum Beginn der Aufheizphase gehalten werden muss. Kurzfristige Temperaturwechsel können bei beiden Estricharten Schäden zur Folge haben.
Auf keinen Fall darf das Wasser in den Rohren einer Warmwasser-Fußbodenheizung vor, während oder nach dem Estricheinbau gefrieren. Risse in der Estrich- und Belagskonstruktion sowie Schäden an den Rohren wären unvermeidlich.
Aus der Ausführung
Vor Einbaubeginn im Winter wird geklärt, ob die Heizungsanlage befüllt, frostsicher betrieben und auf die zulässige Vorlauftemperatur begrenzt ist. Ohne diese Klärung wird nicht eingebaut – ein eingefrorenes Heizrohr unter frischem Estrich ist später nicht mehr zugänglich.
Aufheizen vor der Belagsverlegung
Ein ordnungsgemäßes Funktions- und Belegreifheizen ist vor der Verlegung der Bodenbeläge in jedem Fall durchzuführen. Das in DIN EN 1264-4 beschriebene Aufheizen ist ausdrücklich nur eine Funktionsprüfung des Heizungssystems und ersetzt kein fachgerechtes Belegreifheizen des Estrichs.
Liegt der Estrich nach dem Aufheizen längere Zeit ohne Belag offen, muss vor der Belagsverlegung erneut aufgeheizt und die Belegreife über eine CM-Prüfung dokumentiert werden.
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Häufige Fragen
Ab welcher Temperatur darf nicht mehr eingebaut werden?
Bei unbeheizten Bauten ist Estrichverlegung unter +5 °C nicht möglich; das gilt auch für die Mörteltemperatur.
Kann man im Winter mit der Fußbodenheizung vorheizen?
Nur begrenzt. Bei Zementestrichen darf die Vorlauftemperatur während der Verlegung und bis zum Aufheizbeginn +15 °C nicht überschreiten, bei Calciumsulfatestrichen bis 25 °C.
Warum ist zu warm genauso schlecht wie zu kalt?
Weil die obere Zone dann zu schnell austrocknet. Folge sind Schüsselung, Festigkeitsverlust, Absanden und erhöhte Rissgefahr.
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