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CE-Kennzeichnung und Leistungserklärung von Bodenbaustoffen

DIN und Regelwerke Batuhan Özbek, Bauingenieur (B.Sc.)

Auf jedem Sack Estrichmörtel und auf jeder Dämmplatte steht eine Kennzeichnung, die häufig für eine Eignungsbestätigung gehalten wird. Sie ist etwas anderes: Sie erklärt, welche Leistung das Produkt bei einer genormten Prüfung erreicht hat. Ob diese Leistung für den geplanten Aufbau ausreicht, sagt sie nicht – und genau an dieser Lücke entstehen die Fehler, die später als Materialproblem eingeordnet werden.

Was die CE-Kennzeichnung bei Bauprodukten bedeutet

Grundlage ist die europäische Bauproduktenverordnung. Sie schreibt vor: Für ein Bauprodukt, das von einer harmonisierten europäischen Norm erfasst wird, erstellt der Hersteller eine Leistungserklärung und bringt die CE-Kennzeichnung an. Die Kennzeichnung ist damit kein Qualitätszeichen und keine Zulassung, sondern der Hinweis darauf, dass eine Leistungserklärung existiert. Der Inhalt steht in dieser Erklärung, nicht im Zeichen.

In der Leistungserklärung benennt der Hersteller die wesentlichen Merkmale des Produkts und gibt für jedes Merkmal eine Leistung an – als Klasse, als Zahlenwert oder als Stufe. Für Merkmale, zu denen er keine Aussage trifft, steht keine Leistung festgestellt. Das ist zulässig, verschiebt aber die Frage: Ein Merkmal ohne Angabe ist für die Planung nicht verwendbar, auch wenn das Produkt im Übrigen vollständig gekennzeichnet ist.

Wie sorgfältig eine angegebene Leistung abgesichert ist, hängt vom System der Bewertung und Überprüfung ab, das die jeweilige Norm dem Produkt zuweist. Bei Produkten mit hoher Sicherheitsrelevanz ist eine notifizierte Stelle in die laufende Überwachung eingebunden, bei anderen erklärt der Hersteller die Leistung auf eigener Grundlage. Für die Praxis heißt das: Der Nachweisaufwand hinter zwei formal gleich aussehenden Angaben kann sehr unterschiedlich sein.

Welche Schichten des Bodenaufbaus überhaupt gekennzeichnet sind

Im Fußbodenaufbau liegen Produkte aus mehreren Normenfamilien übereinander, und nicht jede Schicht ist erfasst. Estrichmörtel und Estrichmassen fallen unter DIN EN 13813. Dämmstoffe haben je Werkstoffgruppe eine eigene harmonisierte Norm, etwa für Mineralwolle, für expandierten und extrudierten Polystyrolhartschaum, für Polyurethan und für Holzfaser. Elastische, textile und laminierte Bodenbeläge werden über DIN EN 14041 erfasst, keramische Fliesen über DIN EN 14411, mörtelbasierte Fliesenklebstoffe über DIN EN 12004.

Nicht jede Schicht ist gekennzeichnet, und die Kennzeichnung sagt jeweils etwas anderes: beim Estrichmörtel die Festigkeit, beim Belag überwiegend Sicherheitsmerkmale.
Nicht jede Schicht ist gekennzeichnet, und die Kennzeichnung sagt jeweils etwas anderes: beim Estrichmörtel die Festigkeit, beim Belag überwiegend Sicherheitsmerkmale.

Eine wichtige Grenze verläuft beim Estrich selbst. DIN EN 13813 betrifft den Mörtel als Produkt, also den werkmäßig hergestellten Trockenmörtel oder den angelieferten Frischmörtel. Wird der Estrichmörtel auf der Baustelle aus Zement, Gesteinskörnung und Wasser gemischt, entsteht kein in Verkehr gebrachtes Bauprodukt und damit auch keine Leistungserklärung für diesen Mörtel. Gekennzeichnet sind dann die Ausgangsstoffe, und die Eigenschaften des Mörtels werden über Erstprüfung und Güteprüfung belegt.

Für Belagsklebstoffe, Grundierungen und die meisten Verlegehilfsstoffe existiert keine harmonisierte Norm. Sie tragen deshalb keine CE-Kennzeichnung, und ihre Eigenschaften stehen ausschließlich in den Herstellerunterlagen. Das ist kein Mangel, sondern Systematik – es bedeutet aber, dass für diese Schichten das technische Datenblatt die einzige belastbare Quelle ist.

Die Leistungserklärung lesen

Bei Estrichmörtel ist die zentrale Angabe die Kurzbezeichnung, die Estrichart und Festigkeitsklassen zusammenfasst. Sie enthält die Estrichart, die Druckfestigkeitsklasse und die Biegezugfestigkeitsklasse; je nach Estrichart kommen Verschleißwiderstand oder Oberflächenhärte hinzu. Wie diese Bezeichnung aufgebaut ist und welcher Kennwert wofür maßgebend ist, ist gesondert beschrieben (/wissen/estrich/estrichklassen-lesen/), ebenso der Aufbau der Produktnorm (/wissen/regelwerke/din-en-13813/).

Bei Dämmstoffen sind mehrere Merkmale gleichzeitig zu lesen, weil im Fußboden verschiedene Anforderungen zusammenkommen: die Wärmeleitfähigkeit für den Wärmeschutz, die Druckspannung für die Lastabtragung, die Zusammendrückbarkeit und die dynamische Steifigkeit für den Trittschallschutz. Diese Merkmale sind voneinander nicht ableitbar. Eine Platte mit sehr guter Wärmeleitfähigkeit kann für den Schallschutz unbrauchbar sein und umgekehrt.

Bei Bodenbelägen ist der Blick auf den Inhalt besonders lohnend, weil die harmonisierten Merkmale überwiegend Sicherheits- und Gesundheitsaspekte betreffen: Brandverhalten, Freisetzung bestimmter Stoffe, Gleitwiderstand, elektrisches Verhalten, Wärmedurchlasswiderstand. Was im Objektbau über die Eignung entscheidet – die Nutzungsklasse des Belags, Nutzschichtdicke, Verhalten unter Rollen und Möbelfüßen – ist dort gerade nicht deklariert, sondern steht in anderen Normen und in den Produktunterlagen.

Deklarierte Leistung ist nicht Eignung im Aufbau

Die Leistungserklärung beschreibt das Produkt unter genormten Prüfbedingungen. Der Aufbau stellt eine andere Frage: Er fragt nach dem Zusammenwirken von Dicke, Untergrund, Lasteinleitung, Feuchte und Temperatur. Diese Frage beantwortet keine Produktnorm, sondern die Konstruktionsnorm – bei Estrichen DIN 18560, die Dicken, Nennwerte und Randbedingungen der Estrichkonstruktion behandelt und über den Mörtel selbst keine Aussage macht.

Angabe in der LeistungserklärungWas daraus nicht folgt
Festigkeitsklasse des EstrichmörtelsDie Estrichdicke, die für die vorgesehene Nutzlast erforderlich ist
Wärmeleitfähigkeit der DämmplatteDie Verwendbarkeit unter einem Estrich; das regelt der Anwendungstyp
Brandverhalten eines BodenbelagsDie Klasse desselben Belags auf einem anderen Untergrund oder Klebstoff
Gleitwiderstand eines BodenbelagsDie Bewertungsgruppe, die für einen Arbeitsbereich gefordert wird

Alle vier Angaben sind richtig und alle vier reichen allein nicht aus. Die Eignung entscheidet sich im Aufbau, nicht am Produkt.

Am deutlichsten wird das bei Dämmstoffen im Fußboden. Neben den europäisch deklarierten Leistungen steht dort der Anwendungstyp nach DIN 4108-10, etwa für Decken mit und ohne Anforderung an den Trittschallschutz und mit gestufter Zusammendrückbarkeit. Erst dieser Typ sagt, wofür die Platte im Bodenaufbau verwendbar ist. Fehlt er in der Ausschreibung, wird die Platte nach Wärmeleitfähigkeit und Preis gewählt, und der schwimmende Estrich steht anschließend auf einer Dämmschicht, deren Verformung nicht zum Aufbau passt.

Vom Produkt zur fertigen Fläche

Zwischen dem gekennzeichneten Produkt und der fertigen Fläche liegen Mischen, Fördern, Einbringen, Verdichten und Nachbehandeln. Jeder dieser Schritte kann die deklarierte Leistung nicht verbessern, aber verringern. Zu viel Anmischwasser senkt die Festigkeit, unzureichende Verdichtung senkt sie ebenfalls, zu frühes Austrocknen verhindert die Hydratation in der oberen Zone. Die Klasse auf dem Sack bleibt dabei unverändert.

Deshalb wird die Eigenschaft der fertigen Fläche nicht über die Leistungserklärung nachgewiesen, sondern über Prüfungen am Bauwerk und an Prüfkörpern aus der Fläche. Zwei verschiedene Nachweise mit zwei verschiedenen Aussagen:

  • Die Leistungserklärung belegt, welche Leistung der gelieferte Mörtel unter Prüfbedingungen erreicht.
  • Die Erstprüfung belegt, dass die gewählte Mischung diese Leistung auf dieser Baustelle erreichen kann.
  • Prüfkörper aus der Fläche belegen, welche Festigkeit der eingebaute Mörtel tatsächlich entwickelt hat.
  • Dickenmessungen und Ebenheitsprüfungen belegen die geometrischen Eigenschaften der Konstruktion.
  • Die Feuchtemessung belegt den Zustand der Fläche zum Zeitpunkt der Belagsverlegung.

Diese Nachweise greifen ineinander und ersetzen sich nicht. Wie Prüfkörper entnommen und bewertet werden und worauf bei der Probenahme zu achten ist, ist im Beitrag zur Güteprüfung ausgeführt (/wissen/estrich/guetepruefung-estrich/).

Welche Papiere zur Fläche gehören

Die Leistungserklärung ist dem Produkt beizufügen oder elektronisch bereitzustellen, in der Sprache des Landes, in dem das Produkt verwendet wird. Auf der Baustelle sind zusätzlich Lieferschein und Gebindekennzeichnung die praktisch wichtigeren Unterlagen, weil sie die tatsächlich angelieferte Bezeichnung enthalten. Der Abgleich ist einfach und wird selten gemacht: Steht auf dem Lieferschein dieselbe Bezeichnung, die ausgeschrieben wurde.

Aus der Praxis

Wir fotografieren bei Anlieferung den Lieferschein und einen Sack oder das Silo-Etikett und legen die Bilder zur Fläche ab, mit Datum und Raumbezeichnung. Auf einer Schulbaustelle in Duisburg kam bei der dritten Fuhre ein Mörtel mit niedrigerer Biegezugfestigkeitsklasse an, weil im Werk eine andere Rezeptur abgerufen worden war. Das fiel beim Abgleich am Nachmittag auf, und die Fläche wurde am selben Tag mit dem richtigen Material zu Ende gebracht – zwei Wochen später wäre nur die Bohrkernentnahme geblieben.

Für die Aufbaudokumentation reicht damit ein kleiner, aber vollständiger Satz Unterlagen: die Leistungserklärungen der eingesetzten Produkte, die Lieferscheine mit Bezeichnung und Menge je Fläche, die Protokolle der Prüfungen am Bauwerk und die Angaben zu den Verlegewerkstoffen, für die es keine Kennzeichnung gibt. Diese Zusammenstellung entsteht während der Ausführung fast von selbst und ist nachträglich nur mit Mühe zu rekonstruieren.

Ein letzter Punkt betrifft das Lesen der Angaben im Vorfeld. Wer in der Ausschreibung eine Bezeichnung nach der Produktnorm verwendet, aber die Anforderungen aus der Konstruktionsnorm nicht nennt, hat das Produkt festgelegt und den Aufbau offengelassen. Beides gehört zusammen: die Klasse des Mörtels und die Dicke, in der er liegen soll, die Leistung der Dämmplatte und der Anwendungstyp, das Brandverhalten des Belags und der Untergrund, auf dem es gilt.

Wie wir diese Vorgaben in der Ausführung umsetzen, steht auf der Leistungsseite Estricharbeiten. Für eine erste Abstimmung helfen Projektort, Fläche und Ausführungszeitraum.

Häufige Fragen

Ist ein CE-gekennzeichneter Estrichmörtel für jeden Estrich geeignet?

Nein. Die Kennzeichnung sagt, welche Festigkeitsklassen der Mörtel unter Prüfbedingungen erreicht, und nichts über Dicke, Bettung oder Nutzung. Ob der Aufbau trägt, ergibt sich aus der Konstruktionsnorm in Verbindung mit Nutzlast, Dämmschicht und Estrichdicke.

Warum tragen Belagsklebstoffe keine CE-Kennzeichnung?

Weil es für sie keine harmonisierte europäische Norm gibt; die Kennzeichnungspflicht knüpft an eine solche Norm an. Mörtelbasierte Fliesenklebstoffe sind dagegen erfasst und gekennzeichnet. Für Belagsklebstoffe sind das technische Datenblatt und die freiwilligen Emissionskennzeichnungen die maßgeblichen Unterlagen.

Was bedeutet die Angabe keine Leistung festgestellt?

Der Hersteller hat dieses Merkmal nicht deklariert. Das ist zulässig, wenn im Verwendungsland dafür keine Anforderung besteht, macht das Merkmal für die Planung aber unbrauchbar. Wird die Eigenschaft im Aufbau gebraucht, ist ein Produkt mit entsprechender Deklaration zu wählen.

Braucht ein auf der Baustelle gemischter Estrichmörtel eine Leistungserklärung?

Nein, denn er wird nicht als Bauprodukt in Verkehr gebracht. Gekennzeichnet sind in diesem Fall die Ausgangsstoffe, und die Eigenschaften des Mörtels werden über Erstprüfung und Prüfkörper aus der Fläche belegt. Die Anforderungen an die fertige Konstruktion bleiben dieselben.

Besprechen wir Aufbau, Ausführung und Termin Ihres Projekts.

Schicken Sie uns das Leistungsverzeichnis, den Grundriss oder einfach Fläche und Termin. Wir prüfen Ihre Angaben und klären den nächsten Schritt zur Kalkulation – mit einem Hinweis, wenn am geplanten Aufbau etwas nicht zusammenpasst.