DIN EN 13813: Estrichmörtel und Estrichmassen
DIN EN 13813 beschreibt Estrichmörtel und Estrichmassen als Produkt: welche Eigenschaften angegeben werden, wie sie geprüft werden und mit welchen Kurzzeichen sie bezeichnet werden. Über die Dicke der Platte, den Untergrund und den Einbau sagt die Norm nichts – das ist Gegenstand der DIN 18560. Erst beide Normen zusammen beschreiben einen Estrich so, dass er ausgeführt und geprüft werden kann.
Was die Norm beschreibt und wo sie endet
Gegenstand der Norm ist das Material im verarbeitungsfähigen Zustand: Werktrockenmörtel, Werkfrischmörtel und Estrichmassen, also auch selbstverlaufende Fließestriche. Beschrieben werden Eigenschaften, die an genormten Prüfkörpern unter genormten Lagerungsbedingungen ermittelt werden – Prismen für Biegezug- und Druckfestigkeit, Platten für Verschleiß und Eindringtiefe. Was auf der Baustelle aus demselben Mörtel entsteht, ist damit nicht beschrieben, sondern nur das, was aus ihm erreichbar ist.
Die Norm ist eine harmonisierte Produktnorm und damit Grundlage für die CE-Kennzeichnung und die Leistungserklärung werkmäßig hergestellter Mörtel. Ein auf der Baustelle gemischter Mörtel trägt keine CE-Kennzeichnung; die Eigenschaften und Kurzzeichen der Norm beschreiben ihn dennoch, und der Nachweis läuft dann über die Eigenüberwachung und über Prüfkörper aus der eingebauten Mischung. Für die Planung ändert sich dadurch nichts an der Bezeichnung, wohl aber am Weg, auf dem die Eigenschaft belegt wird.
Der praktische Nutzen der Norm liegt in dieser einheitlichen Sprache. Eine Planung muss keine Rezeptur vorgeben – kein Mischungsverhältnis, keine Zementart –, sondern eine Eigenschaft benennen. Damit bleibt die Verantwortung für die Zusammensetzung dort, wo die Kenntnis über Zuschlag, Bindemittel und Zusatzmittel liegt, und die Planung beschreibt, was die Fläche leisten soll.
Zur Norm gehört außerdem, wie die angegebenen Eigenschaften zustande kommen: über eine Erstprüfung des Produkts und über eine werkseigene Produktionskontrolle, die die gleichbleibende Zusammensetzung sichert. Für die Baustelle ist daran eine Einzelheit wichtig. Geprüft wird das Produkt, wie es das Werk verlässt, also der trockene oder der frisch angelieferte Mörtel – nicht die Mischung, die nach einer zusätzlichen Wasserzugabe am Mischer entsteht. Wer auf der Baustelle Wasser zugibt, verlässt den geprüften Zustand des Produkts.
Die Kurzzeichen der Bindemittel
Jede Bezeichnung beginnt mit dem Bindemittel. Diese zwei Buchstaben haben die weitreichendsten Folgen der gesamten Angabe, denn sie legen fest, wie der Estrich erhärtet, wie er auf Feuchte reagiert, wie stark er schwindet und in welchen Räumen er überhaupt liegen darf. Die Festigkeitsklassen dahinter verschieben daran nichts: Ein feuchteempfindlicher Estrich bleibt feuchteempfindlich, auch in einer hohen Klasse.
| Kurzzeichen | Bindemittel | Was daraus für die Fläche folgt |
|---|---|---|
| CT | Zement | nach der Erhärtung feuchteunempfindlich, langsame Trocknung, Schwinden mit Fugenbedarf |
| CA | Calciumsulfat | geringes Schwinden und große Felder, dauerhaft feuchteempfindlich |
| MA | Magnesia | hohe Festigkeit bei geringer Dicke, empfindlich gegen Wasser, hygroskopisch |
| SR | Kunstharz | schnelle Erhärtung, dünne Verbundschichten, chemisch belastbar, dampfdicht |
| AS | Gussasphalt | ohne Wasser eingebaut, nach dem Abkühlen nutzbar, unter Wärme und Dauerlast verformbar |
Das Bindemittelkurzzeichen entscheidet über Feuchteverhalten und Einsatzbereich. Es ist die einzige Angabe der Bezeichnung, die sich nicht durch eine andere Klasse ausgleichen lässt.
Welches Bindemittel in welchen Raum gehört, sagt die Norm nicht. Diese Entscheidung folgt aus der Nutzung: aus der zu erwartenden Feuchte, aus der verfügbaren Aufbauhöhe, aus der Frage, ob eine Flächenheizung eingebaut wird, und aus dem Zeitraum, der für Trocknung und Belegreife vorhanden ist. Auch Mischformen ändern das Kurzzeichen nicht – ein Zementestrich mit beschleunigenden Zusatzmitteln bleibt ein CT und verhält sich im Grundsatz wie einer, nur mit verkürzter Erhärtung.
Deklarierte Eigenschaften: welche Angabe was bedeutet
Hinter dem Bindemittel folgen die Eigenschaften, die für die vorgesehene Verwendung erforderlich sind. Jede hat ein eigenes Kurzzeichen, jede ein eigenes Prüfverfahren, und die Klassenstufen sind in der Norm festgelegt. Wichtig für die Planung ist weniger die Zahl als die Frage, welche Eigenschaft überhaupt gefordert werden muss.
- C und F bezeichnen Druck- und Biegezugfestigkeit des Mörtels; welche der beiden Klassen die Tragfähigkeit der Fläche begrenzt, ergibt sich aus der Bauart und nicht aus dem Material.
- Für den Verschleißwiderstand kennt die Norm drei Verfahren mit eigenen Kurzzeichen – A für die Böhme-Scheibe, AR für das BCA-Verfahren und RWA für das Rollrad –, deren Klassen sich nicht ineinander umrechnen lassen.
- RWFC beschreibt den Widerstand gegen Rollbelastung bei Estrichen, die einen Bodenbelag erhalten, und wird damit nur dort gefordert, wo trotz Belag mit Rollen gefahren wird.
- SH steht für die Oberflächenhärte und wird bei Magnesiaestrichen angegeben, B für die Haftzugfestigkeit bei Kunstharzestrichen im Verbund.
- IC und IP bezeichnen die Eindringtiefe bei Gussasphaltestrich und beschreiben damit sein Verhalten unter Dauerlast und Wärme.
- Brandverhalten, Freisetzung korrosiver Stoffe und Emissionen gehören ebenfalls zu den deklarierbaren Eigenschaften; für die Freisetzung korrosiver Stoffe gilt dabei das Bindemittelkurzzeichen selbst als Angabe.
Welche Eigenschaften angegeben werden müssen, richtet sich nach der vorgesehenen Verwendung. Ein Estrich, der als Nutzschicht offen bleibt, braucht eine Verschleißangabe, und zwar mit dem Verfahren, das zur Nutzung passt: die Böhme-Scheibe für schleifenden Abtrag, das Rollrad für Rollverkehr. Ein Estrich unter einem Bodenbelag braucht sie nicht, dafür aber eine Festigkeitsangabe, die zur Bettung und zur Last passt. Eine Klasse ohne Angabe des Verfahrens ist nicht prüfbar, weil sie sich keinem Prüfkörper und keiner Prüfeinrichtung zuordnen lässt.
Wie die Bezeichnung zustande kommt und was sie nicht zusagt
Eine Bezeichnung wie CT-C25-F4 nennt das Bindemittel und die Klassen, die der Mörtel unter genormten Bedingungen erreicht. Ermittelt werden diese Werte an Prüfkörpern, die aus dem Mörtel hergestellt und nach Vorgabe gelagert werden – bei gleichmäßiger Temperatur, ohne Zugluft, ohne einseitige Austrocknung. Das Ergebnis ist ein Materialkennwert und keine Eigenschaft der eingebauten Platte.
Zwischen Prüfkörper und Fläche liegen die Schritte, die auf der Baustelle stattfinden. Zu viel Wasser senkt die Festigkeit und erhöht das Schwinden, eine unzureichende Verdichtung hinterlässt Hohlräume im Querschnitt, ein zu frühes Austrocknen unterbricht die Hydratation an der Oberfläche. Jeder dieser Punkte führt dazu, dass die deklarierte Klasse in der Fläche nicht ankommt, obwohl der gelieferte Mörtel sie erreichen könnte. Die Norm beschreibt deshalb ein Potenzial, das auf der Baustelle bewahrt oder verspielt wird.

Aus diesem Grund kennt DIN 18560 die Güteprüfung mit Prüfkörpern, die aus der eingebauten Mischung hergestellt werden, sowie Prüfungen an der fertigen Fläche. Die eine Prüfung beantwortet, ob das Material die Klasse erreicht, die andere, ob die Fläche die geplante Dicke und Festigkeit hat. Beide Fragen sind unabhängig voneinander, und beide können unterschiedlich ausfallen.
Zusammenspiel mit DIN 18560
DIN EN 13813 liefert die Sprache für das Material, DIN 18560 ordnet sie der Konstruktion zu. Dort sind die Bauarten beschrieben – Verbundestrich, Estrich auf Trennschicht, schwimmender Estrich, Heizestrich –, dort stehen die Dicken in Abhängigkeit von Festigkeitsklasse und Last, dort sind Fugen, Untergrundanforderungen und Prüfungen geregelt. Eine Angabe nach DIN EN 13813 allein reicht deshalb nicht für die Ausführung, und eine Konstruktionsangabe ohne Materialbezeichnung ebenso wenig.
Der Zusammenhang wird an der Dicke am deutlichsten. Bei einer gebetteten Platte geht die Dicke quadratisch in das Widerstandsmoment des Querschnitts ein, die Festigkeitsklasse dagegen linear in die zulässige Spannung. Eine fehlende Dicke lässt sich durch eine höhere Klasse deshalb nur zu einem Teil auffangen. Umgekehrt nützt eine große Dicke nichts, wenn die Klasse die auftretenden Zugspannungen nicht abdeckt. Beide Angaben gehören zusammen und werden in DIN 18560 auch zusammen geführt.
Die Normenreihe DIN 18560 ist nach Bauarten gegliedert, mit einem allgemeinen Teil und je einem Teil für Estriche auf Dämmschichten, für Verbundestriche, für Estriche auf Trennschicht und für hoch belastbare Estriche im Industriebau. Wer eine Angabe nach DIN EN 13813 in eine ausführbare Beschreibung überführen will, sucht deshalb zuerst die Bauart und liest dort die zugehörigen Dicken, Festigkeitsklassen und Prüfungen. Die Materialbezeichnung wandert dabei unverändert mit, sie bekommt nur einen konstruktiven Rahmen.

Was die Norm über die Einbausituation nicht regelt
Für die Ausführung ist die Liste dessen, was nicht in der Norm steht, wichtiger als die Liste der Kurzzeichen. Nicht geregelt sind Dicke und Bauart, der Untergrund und seine Vorbereitung, die Dämmschicht und ihre Zusammendrückbarkeit, Trennlagen, Randdämmstreifen und die Anordnung der Fugen. Ebenso wenig steht dort etwas über die Ebenheit der fertigen Oberfläche – das ist Sache der DIN 18202 – oder über Schall- und Wärmeschutz, die aus DIN 4109 und dem GEG folgen.
Vor allem aber regelt die Norm nichts über Zeit. Nachbehandlung, Erhärtung, Trocknung und Belegreife sind keine Produkteigenschaften, sondern Zustände der eingebauten Fläche. Ob ein Estrich belegt werden darf, wird über die Restfeuchte entschieden, bei Zementestrich mit 2,0 % CM unbeheizt und 1,8 % CM beheizt, bei Calciumsulfatestrich mit 0,5 % und 0,3 % CM. Diese Werte haben mit der deklarierten Festigkeitsklasse nichts zu tun, und ein Estrich in hoher Klasse trocknet nicht schneller.
Aus der Praxis
Wir legen die Bezeichnung des Mörtels und die geplante Dicke vor dem Einbau nebeneinander auf den Tisch. In einem Bürobau stand eine hohe Festigkeitsklasse in der Planung und dazu eine Dicke, die für die Punktlasten der vorgesehenen Regalanlage zu klein war. Wir haben die Dicke vor dem Einbau angepasst, weil sie quadratisch in die Tragfähigkeit eingeht und die Klasse nur linear – die Klasse hätte diesen Fehler nicht ausgeglichen.
Aus all dem folgt eine einfache Zuordnung: Eine Leistungserklärung beschreibt das Material, das auf die Baustelle kommt. Die eingebaute Fläche wird über andere Nachweise beurteilt – Dickenmessung, Prüfkörper aus der eingebauten Mischung, Ebenheitsmessung und Feuchtemessung. Wer beides auseinanderhält, liest beide Dokumente richtig und erwartet vom jeweils anderen nichts, was es nicht enthält.
Wie wir diese Vorgaben in der Ausführung umsetzen, steht auf der Leistungsseite Estricharbeiten. Für eine erste Abstimmung helfen Projektort, Fläche und Ausführungszeitraum.
Häufige Fragen
Reicht eine Leistungserklärung als Nachweis für den eingebauten Estrich?
Nein, sie beschreibt das Material und nicht die Fläche. Die eingebaute Platte wird über die Dickenmessung, über Prüfkörper aus der eingebauten Mischung und über Prüfungen an der Fläche beurteilt. Beide Nachweise können unterschiedlich ausfallen, weil Wasserzugabe, Verdichtung und Nachbehandlung zwischen Mörtel und Fläche liegen.
Gilt DIN EN 13813 auch für Mörtel, der auf der Baustelle gemischt wird?
Die Eigenschaften und Kurzzeichen der Norm beschreiben auch diesen Mörtel, eine CE-Kennzeichnung mit Leistungserklärung gibt es dagegen nur für werkmäßig hergestellte Produkte. Bei Baustellenmischungen wird die Eigenschaft über die Eigenüberwachung und über Prüfkörper belegt. An der Bezeichnung in der Planung ändert das nichts.
Warum lässt sich eine Verschleißklasse nicht in eine andere umrechnen?
Die drei Verfahren belasten die Oberfläche unterschiedlich: schleifend, reibend oder rollend, an unterschiedlichen Prüfkörpern und mit unterschiedlichen Bezugsgrößen. Eine gute Klasse im einen Verfahren sagt deshalb nichts über das andere aus. Maßgeblich ist, welche Art der Oberflächenbelastung in der Nutzung auftritt.
Welche Angaben braucht die Ausführung, damit ein Estrich eindeutig beschrieben ist?
Das Bindemittelkurzzeichen, die für die Nutzung erforderlichen Klassen einschließlich Prüfverfahren, die Bauart und die Dicke nach DIN 18560 sowie Angaben zu Untergrund, Dämmschicht, Fugen und Ebenheit. Fehlt die Dicke, ist die Klasse nicht bewertbar; fehlt die Bauart, ist unklar, ob Druck oder Biegung maßgebend ist.
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